»   Gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Barrierefreiheit an öffentlich zugänglichen Orten

Von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt, ist das „Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern“ bereits seit dem 01.07.2023 für Neubauten in Kraft.
Das Gesetz zielt darauf ab, Barrierefreiheit als Grundlage einer inklusiven Gesellschaft in Luxembourg zu etablieren und bis 1. Januar 2032 auch in bereits bestehenden öffentlich zugänglichen Gebäuden und Residenzen umzusetzen.
Laut Definition sind öffentlich zugängliche Orte alle, an denen die Öffentlichkeit zugelassen ist, unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentliche Einrichtungen handelt.
Also beispielsweise Gemeindeverwaltungen, Schulen, Schwimmbäder, Restaurants, Hotels, Geschäfte, Apotheken, Arztpraxen, Anwaltskanzleien, etc.
Als Teil der Öffentlichkeit gelten alle Personen, die in irgendeiner Form, neben dem Personal, in die Einrichtung eingelassen werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben!
Unser Team hat die Schulung von Adapth a. s. b. l., dem „Centre de compétence national pour l'accessibilité des bâtiments“, erfolgreich absolviert und sich eingehend mit den gesetzlichen Grundlagen und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen auseinandergesetzt.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine enge Vor-Ort-Begleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wichtig, richtig und der sicher sinnvollste Weg ist!
Wir nehmen uns Zeit, besichtigen Ihre Räumlichkeiten und zeigen Ihnen auf, wo welche Elemente der Beschilderung oder Kennzeichnung notwendig sind und wie diese - mit Fokus auf Sichtbarkeit, Kontrastierung und Allgemeingültig - umgesetzt werden können.

In unseren Werkstätten fertigen wir sowohl Schilder- und Beschriftungslösungen als auch individuell anpassbare Nachrüstprodukte, wie:
• Durchlaufschutz an bodentiefen Fensterelementen
• taktile Beschriftungen in tastbarer Profilschrift oder Brailleschrift
• taktile Pläne und Schilder
• taktile und nichttaktile Informations- und Leitsysteme
• Bodenleitsysteme & Aufmerksamkeitsfelder
• Treppenmarkierungen

Melden Sie sich gerne, wenn Sie Rückfragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen!